2023-11-012023-11-011315-01-011315-01-01CW50437https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_423_(1191_c)Priorin und Konvent von St. Markus außerhalb der Mauern von Straßburg beurkunden, daß ihnen Herr Anselm und seine Ehefrau Gerbirn ihr Gut, das sie zu Wickersheim [Unterelsaß] am Turm besitzen, für die Zeit nach ihrem Tode als Seelgerät gestiftet haben. Zu ihrer beider Jahrzeit soll die Priorin dem Konvent von dem Gut 8 Unzen Denare für Fische geben, und sie sollen die Jahrzeit jeweils mit Vigilien und Seelenmessen feiern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290Image