Niclawes waldener der meiſterRât von Strazp ~g2023-11-012023-11-011321-04-071321-04-07CW30752https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2391Nikolaus Waldener der Meister und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Herr Reimbolt Stubenweg der Alte und Wetzel Marsilies, Meister und Pfleger des Spitals von Straßburg, mit Zustimmung der Gemeinschaft des Spitals Haus und Hofstatt rᷝvnder den wennern</i> im Spitalhof an Konrad den Materer, dessen Ehefrau Ellen und deren Erben für einen jährlichen Zins von 16 Unzen ortsüblicher Straßburger ohne Aufschlag als Erblehen verliehen haben. Sie und ihre Erben haben keinen Ehrschatz zu geben. Beabsichtigen sie ihr Besitzrecht an der Hofstatt zu verkaufen, so hat das Spital Vorkaufsrecht. Bietet das Spital weniger als andere Leute, so können sie den Besitz frei verkaufen. Der neue Besitzer zahlt ebenfalls keinen Ehrschatz und erhält Haus und Hofstatt unter den gleichen Bedingungen. Konrad von Zutzendorf soll in seinem Garten Konrad dem Materer einen Weg rᷝzeime loͤubeline</i> [Abtritt] schaffen, 5 Schuh breit, 8 Schuh lang, und darüber in Mannshöhe ein Dach errichten. Der Vorhof soll allen rᷝhoueſêzen</i> [Hofanliegern] gemeinsam gehören. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Niclawes waldener der meiſter; Rât von Strazp ~g - 1296 April 7.Image