2023-11-012023-11-011300-01-011300-01-01CW50128https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_124_(233_a)Hug von Tiefenstein beurkundet, daß er sich vertraglich (rᷝmit gedinge</i>) gegenüber dem Komtur und den Brüdern des [Johanniter-]Hauses Klingnau verpflichtet hat, ihn [den Konvent] ohne Schädigung innerhalb eines Jahres wegen der [Ansprüche der] Kinder Vrommanns auf den Halbteil der unteren Mühle und auf den Halbteil der Stampfmühle [für Hanf und Flachs] (rᷝbliwen</i>) zu Böttstein, die ihm dieses Jahr 7 Viertel Kerne einbringen, zufriedenzustellen. Bringt er dies innerhalb Jahresfrist nicht zustande, so muß er in Klingnau so lange Einlager halten, bis er den Johannitern 2 Mark Silber zahlt, ohne daß davon ihre Rechtsansprüche beeinträchtigt werden. Kann er die Kinder dazu bewegen, ihr Lehen vom [Johanniter-] Haus zu empfangen, so ist er frei. Bleiben sie [die Halbteile] aber in seiner Hand [weil die Kinder auf das Lehen verzichten], so soll er sie den Johannitern unter der gleichen Bedingung überlassen, wie sie das andere [in Corpus Nr. N 134 verkaufte Gut] bezahlt haben. -- Corpus Nr. N 124 steht mit der Urkunde Corpus Nr. N 134 in engstem Zusammenhang (gleiche Zeugen!). Möglicherweise ist sie am gleichen Tag als Ergänzung zu Corpus Nr. N 134 ausgestellt. Das Datum läßt sich daher genauer bestimmen: 1275 [zu August 18]. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01275Image