ſchephen von der Stat ze NuͤrenberchCvnrat der Eſeler2023-11-012023-11-011322-03-141322-03-14CW40094https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2651_ASchultheiß Konrad der Eseler und die Schöffen der Stadt Nürnberg beurkunden: Vor ihnen erschienen im Gericht die Kinder ihres Bürgers Burkard von Eggolsheim, Ainwik, Burkard, Heinrich, Elsbet, Frau Gutel und Frau Agnes, und erklärten, daß sie gemeinsam ihre 6 Anteile an dem Eigen, das an der Franziskanerkirche liegt, ein nachgelassenes Erbe ihrer Mutter, das nach dem Tode ihres Vaters ihnen zufallen sollte, an die Franziskaner mit allem Recht und mit ihrer Anwartschaft für 60 Pfund Haller verkauft haben und alle 6 dafür Bürge geworden sind. Sie werden den Mönchen ihre 6 Anteile gegen Ansprüche von 2 zur Zeit abwesenden Geschwistern und gegen alle Leute rᷝwœrn.</i> Sie haben sich ferner verpflichtet, daß sie ihre Schwester Anna, die zu der Zeit in Regensburg lebte, dazu bewegen wollen, ihren 7. Anteil den Mönchen gegen Zahlung von 10 Pfund Hallern zu überlassen und in die Bürgschaft der anderen 6 Geschwister einzutreten. Wenn ihr Bruder Friedrich heimkehrt, werden sie gegen ihn rᷝwœ̂r</i> sein, daß ihm nur sein Achtel an dem Eigen zusteht. Die Mönche sollen ihm, wenn er will, für seinen Anteil 10 Pfund Haller geben. Will er das Geld nicht, so sollen ihn die Mönche in seinem 8. Teil nicht anfechten, sondern ihn frei darüber verfügen lassen. Anschließend gingen die Mönche vor Gericht und übertrugen das Eigen in die Hand ihrer derzeitigen Pfleger, Herrn Wolfelins des Sachsen und Herrn Leupolts des Holtschuhers. Die beiden beriefen neben sich Heinrich den alten Rose und Friedrich von Rot als Treuhänder der Mönche für den Besitz unter den oben genannten Bedingungen. Aus dem Besitz sind alljährlich an das Schottenkloster St. Aegid 52 Pfennige als Seelgerät zu geben. -- A und B von gleicher Hand. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſchephen von der Stat ze Nuͤrenberch; Cvnrat der Eſeler an angneſ; aynwik; Burc- hart u.A. - 1297 März 14.Image