paldwin von pærwing bvrgærmeiſter ze Regenſpvrck2023-11-012023-11-011321-03-161321-03-16CW30733https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2372Baldwin von Barbing, Bürgermeister zu Regensburg, beurkundet, daß der Streit zwischen ihm und den Frauen zum Heiligen Kreuz [am Judenstein zu Regensburg; Reuerinnen] wegen deren Hufe zu Barbing geschlichtet ist. Er stimmt zu, daß die Frauen zu seinen Lebzeiten die Hufe mit ihren eigenen Pflügen bewirtschaften; nach seinem Tode können sie die Bewirtschaftung frei nach ihrem Ermessen ordnen. Seine Kinder und Erben haben keine Rechtsansprüche auf die Hufe bis auf [die Einkünfte aus dem] Gericht und [die Benutzung der] Schmiede. Sie sollen den Frauen auch nicht dreinreden, außer daß sie für die Bewirtschaftung der Hufe Sorge tragen, wenn die Frauen sie nicht bewirtschaften. -- Zu Bd. 3 S. 473 Z. 23: Das rᷝſ</i> in rᷝſdaz</i> ist sicher Verschreibung. Der Schreiber hat den Anstrich des folgenden rᷝſi</i> versehentlich gemacht und versucht, durch Überschreibung mit rᷝd</i> ihn zu verwischen. -- Regensburg, Arch. d. Kl. z. Hl. Kreuz am Judenstein. -- Druck: Verh. Oberpfalz 41 (1887) 11 f. Nr. 11.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0paldwin von pærwing bvrgærmeiſter ze Regenſpvrck - 1296 März 16.Image