graue Diebalt von pirt2023-11-012023-11-011315-10-251315-10-25CW20799https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1315Graf Thiebalt von Pfirt beurkundet, daß er von seinem Ritter und Freund Herrn Wilhelm dem Stör 2 Pferde im Wert von 58 Mark Silber gekauft hat und ihm und seinen Erben dafür als Zins vom 11. November an 19 Pfund Gülten rᷝze vfholz</i> ausgesetzt hat, wovon am 11. November und zur alten Fasnacht je 9½ Pfund fällig sind, u. zw. erstmals am 11. November 1290. Thiebalt und seine Erben zahlen den Zins so lange, bis die 58 Mark Silber Sulzer Gelötes an Wilhelm und dessen Erben bezahlt sind. Tritt das ein, so sollen diese das Silber entweder in einem Besitz anlegen, den sie von den Grafen als Lehen erhalten, oder so viel von ihrem Eigenbesitz, das dem Wert von 58 Mark gleichkommt, in Lehen des Pfirter Grafen umwandeln. Stößt der Aussteller das Gut und das Lehen ab, so sollen er und seine Erben dem Wilhelm oder dessen Erben in anderen Besitzungen einen gleichwertigen Ersatz schaffen. Der Aussteller gelobt für sich und seine Erben dem Empfänger und dessen Erben, daß er seine Rechte anerkennen und ihn weder mit geistlichem noch mit weltlichem Gericht bedrohen werde. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0graue Diebalt von pirt an wilhelmen den Stoͤren - 1290 Oktober 25.Image