herre nycolauſ! von hettilingen2023-11-012023-11-011319-05-061319-05-06CW30301https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1951Nikolaus von Hettlingen beurkundet, daß er der Priorin und dem Konvent des Dominikanerinnenklosters Dießenhofen sein Gut in Gailingen, genannt das Fischlehen, für 7 Mark lötigen Silbers verkauft hat. Jedoch hat er sich einen Rückkauf für die genannte Summe bis zum 1. Mai 1295 vorbehalten. Nikolaus hat der Priorin versprochen, seinen Lehnsherrn zu veranlassen, das Gut an dessen Verleiher aufzugeben, damit Priorin und Kloster es von dieser Stelle erhalten und ausgefertigt bekommen. Für die Durchführung hat er dem Kloster 2 [Bd. 3 S. 213 Z. 5-6] genannte Bürgen gestellt. Wenn er sein Versprechen nicht bis zum 1. April 1295 eingelöst hat, werden die Bürgen in Dießenhofen Einlager halten, bis es geschehen ist. Die Bürgen können an ihrer Stelle auch jeder einen ehrbaren [Mann] stellen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0herre nycolauſ! von hettilingen an frowan Der priolinvn / vn̄ dem conuent der ſweſteran · dez Kloſters zvͦ diezenhouen predier ordinez - 1294 Mai 6.Image