Lodwich von gotes gnaden / Phallentzgraf ze Rein / vnd hertzog ze Bairn2023-11-012023-11-011318-12-171318-12-17CW30200https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1853Ludwig [II.], Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, beurkundet, daß der Münchner Bürger Konrad Tievelhart aus seinem Besitz vor dem Herzog mit dessen Hand und Einwilligung dem Abt und Kloster Fürstenfeld einen Hof und eine Hufe in Webling mit Leuten und allem Zubehör für 55 Pfund Münchner Pfennige verkauft und das Geld erhalten hat. Konrad soll dem Kloster nach Anweisung des Herzogs Sicherheit dafür stellen, daß er für den Besitz rᷝgewer</i> sein wird und dafür sorgen, daß seine Kinder bis zum 2. Februar 1294 darauf Verzicht leisten. Erfolgt die Erklärung der rᷝgewerſchaft</i> und des Verzichtes nicht in dieser Frist, so sollen 3 von Konrad gestellte Bürgen -- darunter Heinrich Wurm, Bürger zu München -- dem Abt und dem Kloster den Kaufpreis zurückerstatten. Versäumen dies die Bürgen, so müssen sie für alle Schäden des Abtes und des Klosters aufkommen, die diese durch den Verlust des Geldes erlitten haben oder erleiden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Lodwich von gotes gnaden / Phallentzgraf ze Rein / vnd hertzog ze Bairn an Abtte / vnd dem Chloſter ze fuͤrſtenuelt - 1293 Dezember 17.Image