Cuherrat der tauerſtæinkarlOrtlieb von walde Herzog2023-11-012023-11-011315-06-151315-06-15CW20750https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1272Ortlieb von Wald, der Pfleger und Sachwalter Herzog Ottos [III. von Bayern] zu Reichenhall, Chuonrat der Tauerstein und sein Bruder Karl, die Richter zu Reichenhall, mit den Sechzehn beurkunden, daß sich die Dominikanerinnen zu Altenhohenan mit Hermann Zyziza über das Salzsieden und das dazu gehörige Wasser, das Frau Gerhilt und ihre Schwiegertochter Jutta dem Kloster als Seelgerät gegeben haben, dahin geeinigt haben, daß Hermann, der dem Kloster den Besitz ohne Rechtsgründe streitig machte, sein Bruder Otto und seine Schwester Agnes auf alle Ansprüche, die sie darauf hatten, öffentlich vor Gericht zu Reichenhall vor der St. Gilgen Kirche gegen eine Entschädigung von 45 Pfund Münchener, die sie von den Klosterfrauen erhalten haben, verzichtet und sich verpflichtet haben, deren rᷝgewer</i> zu sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cuherrat der tauerſtæin; karl; Ortlieb von walde Herzog - 1290 Juni 15.Image