Hainreich von Peing2023-11-012023-11-011313-06-301313-06-30CW20498https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1032Heinrich von Peing [Pang] beurkundet, daß er mit seinen Söhnen Berthold und Ortlieb, dem Kloster Altenhohenau seinen Hof zu Notzing als freies, unangesprochenes Eigen aufgegeben und mit den genannten Söhnen auf zehn Jahre die Werschaft übernommen habe. Sollten er und seine Söhne innerhalb dieser zehn Jahre durch Tod abgehen, dann fällt die Werschaftspflicht an den, der das Vermögen der Verstorbenen erbt. Vater und Söhne verpflichten sich auch, daß ihr Sohn und Bruder Otto innerhalb Jahresfrist auf den Hof verzichtet. Solange dieser Verzicht nicht geleistet ist, sind Eigen und Lehen von Vater und Söhnen dem Kloster zu Pfand gesetzt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainreich von Peing an Gotſhavs datz Alten- hohenawe - 1288 Juni 30.Image