vro Elizabeth Greuenne Von Raprechtſwile2023-11-012023-11-011318-12-051318-12-05CW30195https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1848Gräfin Elisabeth von Rapperswil beurkundet, daß sie zur Tilgung von eigenen Schulden und der ihrer Kinder ihre von ihrem verstorbenen Bruder Grafen Rudolf von Rapperswil geerbte Mühle in Geilental an der Kempt mit allem Zubehör und allen Mühlenrechten Konrad dem Schönauer von Mosburg und den Kindern Konrads des Zwiger von Illnau als freies Eigentum für 18 Mark lötigen Silbers Zürcher Gewichts verkauft hat. Sie hat das Geld erhalten und mit ihren Kindern durch die Hand und mit Einverständnis ihres ihr gerichtlich bestellten Rechtsvertreters, des Freiherrn Rudolf von Warthe, den beiden Käufern die Mühle in deren Hand aufgegeben. Für sich und ihre Erben bindet sie sich, den beiden Käufern und deren Erben und Nachkommen im Bedarfsfall für die Mühle mit Zubehör vor allen geistlichen und weltlichen Gerichten rᷝwer</i> zu sein. Freiherr Rudolf von Warthe bestätigt als Rechtsvertreter der Gräfin am gleichen Tage den ordnungsgemäßen Ablauf des Verkaufs. -- Vgl. Corpus Nr. 1844. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vro Elizabeth Greuenne Von Raprechtſwile an Chvͦnrat dem Schoͤnower von Moſburch; Chvͦnrates des zwigers kinden von Jlnowe - 1293 Dezember 5.Image