2023-11-012023-11-011321-02-111321-02-11CW50776https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_754_(2343_a)Ritter Ulrich von Bodman [Bodensee] beurkundet, daß er seinem Verwandten von Vaterseite (rᷝvettern</i>) Hans von Bodman [Bd V, S. 547 Z. 28 -- 33] näher beschriebene Besitzungen, darunter die neue Burg von Bodman, für 217 Mark in Konstanzer Gewicht verkauft hat. Ulrich und seine Erben werden, soweit Lehen darunter sind, die Übertragung an seinen rᷝvetter</i> oder dessen Erben durch die Lehnsherren veranlassen; soweit es sich um Eigen handelt, wird er es selber tun, wie und wo Hans und dessen Erben es bedürfen. Er verpflichtet sich zu umfassender Gewährleistung, zugleich auch für seinen Bruder Ulrich, Chorherr am Dom zu Konstanz. Beeinträchtigungen im Besitz der Güter durch Ansprüche anderer oder sonst irgendwelcher Art wird Ulrich ohne Schaden für seinen rᷝvetter</i> in Ordnung bringen. Ulrich hat die Güter vollständig und mit allen Rechten an Hans von Bodman übergeben. Bischof Heinrich von Konstanz, Herr Hermann von Sulzberg und Herr Heinrich von Dettingen bestätigen, daß sie die Urkunde auf Bitte Ulrichs gesiegelt haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01296 Februar 11Image