Schultheizevier vnde zwenzige / von vrib ~g2023-11-012023-11-011305-04-131305-04-13CW10456https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/420Der Schultheiß und die Vierundzwanzig zu Freiburg i. Br. beurkunden, daß Heinrich von Seppenhofen für seine Ehefrau Junte und Fritschi von rᷝTottikouen</i> für seine Ehefrau Katherina, beide Töchter Herren Arnolds Werre, und dessen Sohn Gräsili [beider Ehefrauen Bruder], die man die »alten Kinder⟨ [des Werren] nennt, in Freiburg unter den Lauben vor Gericht, entsprechend einem Gerichtsbeschluß unter Eid erklärten, daß Arnold Werre seinen »alten Kindern⟨ das im Folgenden genau verzeichnete Gut gab, zu einer Zeit, als er es wohl tun konnte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Schultheize; vier vnde zwenzige / von vrib ~g - 1280 April 13.Image