2023-11-012023-11-011305-07-011305-07-01CW50822https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_799_(424_a)Graf Thiebald von Pfirt [Els.] beurkundet, daß vor ihm und vor zahlreichen Zeugen Conrad der Waldiner und dessen Bruder Hermann eine erbrechtliche Vereinbarung über alle die Lehen getroffen haben, die sie vom Grafen von Pfirt erhalten haben. Weiterhin gelobt Hermann der Waldiner an Eidesstatt, daß er, sollte sein Bruder Conrad ohne rechtmäßige Erben [also Söhne] sterben, dafür sorgt, daß Conrads Töchter mit dem gesamten Lehen ausgestattet werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01280 Juli 1Image