Mæhthilt diͤv altiͤv Herbortin2023-11-012023-11-011322-02-021322-02-02CW40057https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2615Mechthild die alte Herbortin, Bürgerin zu Augsburg, beurkundet, daß sie als Seelgerät für ihren verstorbenen Ehemann, für sich selbst und alle ihre Vorfahren und Nachkommen 1 Pfund Pfennige Gülten aus der Hofsache [vgl. Schwäb. Wb. 3, 1752] der Karmeliter [St. Anna], die sie nach dem Tode ihres Ehemannes erworben hatte, dem Heiliggeistspital in Augsburg gegeben hat. Damit soll man ihre Jahrzeit begehen, zu Lebzeiten ihrer Kinder nach deren Anordnung und mit deren Wissen. Nach dem Tode aller Kinder soll sie in gleicher Weise weiterbegangen werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Mæhthilt diͤv altiͤv Herbortin an spitale des heiligen gaiſtes vor der ſtat ze auſpurch - 1297 Februar 2.Image