Vͦlrich der herre Von Tv̓fenſteinWalther der herre Von Clingen2023-11-012023-11-011308-12-121308-12-12CW20057https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/617Walther, Herr von Klingen, und Ulrich, Herr von Tiefenstein, beurkunden, daß sie den Brüdern des Deutschen Hauses zu Beuggen ein Gut zu Degerfelden gegeben haben, welches der Ritter Konrad Steinmar von ihnen zu Lehen hatte. Zugleich beurkundet Ulrich von Tiefenstein, daß er seine Zustimmung dazu gegeben habe, daß sein Eigenmann Walther Rubesti von Buch den Brüdern von Beuggen sein Gut zu Etzwihl gibt, als Sühne für rᷝdie Vnfvͦge,</i> die er ihnen zu Birndorf an ihrem Kaplan Johann zufügte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Vͦlrich der herre Von Tv̓fenſtein; Walther der herre Von Clingen - 1283 Dezember 12.Image