2023-11-012023-11-011317-09-251317-09-25CW50564https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_547_(1629_a)Werner ze dem Rine, Bürger von Breisach, bekundet, daß er von Konrad, dem Sohn des verstorbenen Dieter des Ziegelers, den halben Hof rᷝin dem Muggenſturme,</i> der Dieter gehörte, für 17 Viertel Korngeld, Roggen und Gerste, gekauft hat. Diesen Kornzins wird er dem Verkäufer oder seinen Erben alljährlich aus seinem gesamten Besitz in Dorf und Bann Balgau (s. Neubreisach, Elsaß) entrichten. Wenn Werner oder seine Erben an Konrad oder dessen Erben innerhalb von 5 Jahren vor Ostern die Mindestsumme von 5 Mark bezahlen, soll für je eine Mark die Abgabe von einem Viertel Korn fortfallen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01292 September 25Image