2023-11-012023-11-011324-01-041324-01-04CW40637https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3176Heinrich von Schienen, Kirchherr zu Wollmatingen, Pfleger des Klosters Reichenau in Vertretung Bischof Heinrichs von Konstanz, beurkundet, daß die Streitigkeiten, die ihm der Kaplan Heinrich von Feldbach und die Äbtissin und der Konvent des Klosters Feldbach einerseits und Johannes der Schnepperer, Bürger zu Steckborn, anderseits wegen der Grenzfestlegung rᷝ(vmbe ainen vnderganch)</i> in ihren aneinander grenzenden Weingärten zu Gaesingen vorgetragen hatten, auf seinen Rat hin an je 2 [Bd. 4 S. 372 Z. 13-14] namentlich genannte Männer übertragen wurden, die dem Aussteller mit Handschlag eine Schlichtung versprachen. Der Schiedsspruch wurde von beiden Parteien anerkannt: Johannes, dessen Ehefrau und dessen Söhne Klaus und Johannes tauschen den Weingarten des Kaplans und der Äbtissin in Gaesingen gegen einen anderen ihnen gehörenden Weingarten rᷝvffen ſchaitingen</i> ein. Er gab diesen Weingarten an Kaplan und Äbtissin für die Nikolaus-Kapelle, wohin auch der Weingarten zu Gaesingen gehörte, mit den gleichen Rechten, die die Kapelle an dem Gaesinger Weingarten besessen hatte. Verpflichtungen rᷝ(ſwaſ dieneſteſ),</i> die Johannes auf dem Schaitinger Weingarten besaß, sollen auf den eingetauschten Gaesinger übertragen werden, so daß die Kapelle den neuen Weingarten frei besitzen kann. Ansprüche, die dagegen geltend gemacht werden, sollen Johannes, seine Ehefrau und seine Kinder befriedigen. -- Druckfehler Bd. 4 S. 372 Z. 19: rᷝabtiſſenne.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 4.Image