Albreht Von Eberſberch ein Vrier man2023-11-012023-11-011318-08-101318-08-10CW30131https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1787Freiherr Albrecht von Ebersberg beurkundet, daß er mit freiem Willen und gesunden Leibes als Almosen für sein und seiner Vorfahren Seelenheil gemeinsam und in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau Irmentrud, seinen Kindern und Erben dem Deutschordenshause Heilbronn das Dorf Schwaikheim, das sein freies Eigentum ist, mit allem Recht und allen Privilegien, Gerichten und Zubehör mit der Maßgabe geschenkt hat, daß dieses Almosen und Geschenk nicht durch Kauf oder Tausch dem Deutschordenshaus entfremdet werden, sondern ewig dem Orden verbleiben soll. Mit dieser Urkunde überantwortet Albrecht das Dorf mit allem Zubehör den Brüdern und dem Deutschordenshaus und verzichtet für sich, seine Ehefrau, seine Kinder und Erben für alle Zeiten auf Herrschafts- oder Rechtsansprüche. Konrad der Ältere und Konrad der Jüngere von Weinsberg, sowie Albrechts Schwiegersohn Ludwig von Staufeneck und Albrechts Neffe Wolf von Ebersberg bestätigen, daß die Schenkung in ihrer Gegenwart und mit ihrem Einverständnis stattfand und verzichten auf alle Ansprüche auf das Gut Schwaikheim. -- Vgl. Corpus Nr. 1697. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Albreht Von Eberſberch ein Vrier man an brudern Von deme Tuͤtſchem huͤſe dez ſpitals Sante Marien Von Jeruſalem / mit namen deme Huſe ze Heilichbrunne / Vnde deme Conuente - 1293 August 10.Image