meingoz knibe von grunenberc2023-11-012023-11-011315-06-221315-06-22CW20758https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1277Meingoz Knibe von Grunenberg beurkundet, daß sein Vater Meingoz Knibe den Zehnten zu Udenhausen von Gottfried von Heldebergen, dem Bruder Arnold Schucheworfels, gekauft hat, daß Arnold infolge vollzogener Erbteilung keinen Anteil an dem Zehnten hatte, und daß der Kauf mit Zustimmung des Schenken Konrad des Alten von Klingenburg, des eigentlichen Eigentümers des Zehnten, erfolgte. Diesen Zehnten hatte Meingoz, der Vater, der Ehefrau des Ausstellers als Wittum angewiesen, ihn dann jedoch aus Not an den Komtur und die Brüder des deutschen Hauses zu Nidda verkauft. Auf Bitte von Meingoz, dem Vater, hatte daraufhin der Schenk von Klingenburg den Zehnt für das Haus von Nidda freigegeben und ihm übereignet. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0meingoz knibe von grunenberc - 1290 Juni 22.Image