JohanneſMargreteRuͦdolf der Tvrner2023-11-012023-11-011322-08-171322-08-17CW40215https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2767Es wird beurkundet, daß Rudolf der Turner, Ritter von Freiburg, und dessen Geschwister Johannes und Margarete eine Matte, genannt Herrn Schnewelins Brühl, in dem Bann Weiler bei Emmendingen mit allem Zubehör an Wernher den Vogt von Heimbach als Eigentum für 30 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes verkauft haben. Das Wasser soll durch den Brühl auf die darunter liegenden Matten Burkards des Turners fließen und diese bewässern. Die Unkosten für die Instandhaltung der Wasserleitung aus der Elz sollen beide Beteiligten zu gleichen Teilen tragen. Der Vertrag wurde in Freiburg unter der Gerichtslaube in öffentlicher Verhandlung geschlossen. Die nächsten namentlich genannten Verwandten väterlicher- und mütterlicherseits der drei Turner sagten auf ihren Eid, daß Johannes und Margarete mit dem Verkauf gedient sei. Rudolf, Johannes und Margarete gaben darauf die Matte Wernher dem Vogt auf. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johanneſ; Margrete; Ruͦdolf der Tvrner an wernher dem vogete von Heinbach - 1297 August 17.Image