Sibot der Stoltzhirz burger ze Auſpurch2023-11-012023-11-011318-12-051318-12-05CW30196https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1849Sibot der Stolzhirsch, Bürger zu Augsburg, beurkundet, daß er mit Rat und Einverständnis seiner Ehefrau Richenza und seiner Söhne, Friedrich, Sibot, Albrecht und Heinrich, aus seinem Besitz 5 Güter in Gessertshausen, deren Bewirtschafter [Bd. 3 S. 150 Z. 2-4] genannt werden, mit allem Zubehör an die Äbtissin Agnes und den Konvent des Klosters [Ober-]Schönefeld in der Reissenau vom Orden St. Bernhard für 90 Pfund neuer Augsburger Pfennige als rechtmäßiges Eigentum verkauft hat. Er hat die Güter ihnen [den Schwestern] aufgegeben und wird sie ihnen mit seinen Söhnen dem Landrecht entsprechend rᷝſtœten</i> [garantieren]. Sie sind dem Kloster rᷝrehte geweren,</i> wenn innerhalb der vom Landesrecht für die Ausfertigung gültigen Termine auf die Güter Rechtsansprüche erhoben werden sollten. Sibot und seine Söhne werden dann das Kloster ohne Entschädigung von den Forderungen befreien. -- Vgl. Corpus Nr. 1716. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Sibot der Stoltzhirz burger ze Auſpurch an frowen Agneſen der Abteſſinne / von Schoͤnvelt in der Reiſſenowe ſande Bernharteſ ordenſ / Vn̄ der Samnvnge deſ ſelben Chloſterſ - 1293 Dezember 5.Image