Symon von godes gnaden irwelit Biſchof von wormezen2023-11-012023-11-011308-08-011308-08-01CW20043https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/604Symon, erwählter Bischof von Worms, beurkundet, daß er den Bürgern von Worms gegenüber zwecks gedeihlichen gegenseitigen Auskommens miteinander folgende Verpflichtungen übernommen habe: 1) Die Münzer werden in ihren Freiheiten und Rechten, wie sie von Kaisern, Königen und seinen Amtsvorgängern verbrieft und durch gute Gewohnheit gesichert sind, belassen und beschirmt. 2) Die Vereinbarungen zwischen Bischof Heinrich von Worms und der Stadt Worms, betreffend die Festsetzung von Steuer und Ungelt durch die Stadt, bleiben in Gesetzeskraft gemäß der Verbriefung. 3) Der Rat wird nicht gehindert werden, wenn es gilt, den öffentlichen Frieden aufrecht zu erhalten. 4) Der Schultheiß von Worms wird wegen seiner Gülte, die er von seinem Amt zu geben hat, entsprechend dem Herkommen und schriftlicher Fixierung vom Bischof nicht gedrängt werden. 5) Die Wormser werden vom Bischof nicht gehindert werden, seinen Dienstleuten und anderen Bürgern das Bürgerrecht zu verleihen. 6) Handfesten, Rechte, Freiheit und gute Gewohnheit, die die Bürger von Worms, Christen und Juden, in ihrer Gesamtheit als Religionsgemeinschaften besitzen, werden erhalten bleiben, gebessert und nicht verschlechtert werden. 7) Der Druck, der zu Unrecht von den Bischöfen Eberhart und Friedrich auf die Bürger von Worms, Christen und Juden, ausgeübt wurde, wird in Zukunft aufhören. 8) Wenn der Bischof mit einwandfreien Handfesten und mit rechter Kundschaft nachweisen kann, daß das Hochstift Worms besseres Recht hat [als die Stadt], so soll er billigerweise davon Nutzen haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Symon von godes gnaden irwelit Biſchof von wormezen - 1283 August 1.Image