Kraft der edel man von Hohenloch2023-11-012023-11-011317-01-011317-01-01CW21003https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1509Der Edle Kraft von Hohenlohe beurkundet, daß er im Einverständnis mit seiner Ehefrau Margarete, mit seinem Sohn aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Gräfin Wertheim und mit seinem Sohn Kraft [S. 681. Z. 26-33] bezeichnete Besitzungen und Gülten in dem Dorfe Staldorf, die ihm als Erbschaft von seinem verstorbenen Neffen (Bruderssohn) Gottfried zugefallen waren, den Brüdern von St. Maria des Deutschen Hauses in Mergentheim für 235 Pfund Heller zu ewigem Eigentum verkauft, das Geld erhalten und zu eigenem Nutzen angelegt, sowie den Komtur und die Brüder in die rᷝgewer</i> des Gutes gesetzt hat. Da die unter den Besitzungen angeführten 18 Malter Korngülten zu einem Zinsgut der St. Blasienkapelle in Rötingen gehörten und nicht sicher waren, hat Kraft die belehnte Kapelle mit einem Zinsgut, das größere Sicherheit bietet, bedacht. Mit Willen und Einverständnis Bischof Manegolds von Wirzburg und mit dem Einverständnis und auf die Bitte Konrads, des Kaplans dieser Kapelle, hat Kraft die für die Kapelle bestimmten 18 Malter Korngülten von Staldorf gegen 18 Malter Korngülten auf seine beiden Mühlen in Rötingen ausgetauscht. Davon soll die Kapelle jährlich auf ewige Zeiten 18 Malter Korngülten erhalten. Der Mehrertrag fällt an Kraft und seine Erben. Bischof Manegold von Wirzburg bestätigt, daß der Tausch mit seinem Einverständnis und mit Zustimmung Konrads, des Kaplans der Blasiuskapelle, geschehen ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Kraft der edel man von Hohenloch an bruͦdern ſant Marien deſ Tuͤtſchen huſeſ von Mergent- heim - 1292.Image