Ott von goteſ gnaden / Pfaltzgraf von dem Rein / Herzog von Baiern2023-11-012023-11-011316-02-271316-02-27CW20864https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1377Otto [II.] Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern beurkundet, daß die Verweigerung der pästlichen Approbation für die Wahl seines Bruders Stefan zum Erzbischof von Salzburg den Klerus, die Dienstmannen und die Bürgerschaft von Salzburg in schwere Besorgnis gebracht hat. Daher habe er sich auf Bitten Bischof Konrads von Chiemsee, Dompropst Heinrichs und des Kapitels von Salzburg, Abt Engelbrechts von St. Peter sowie der Dienstmannen, Edelleute, Bürger und Städte des Gotteshauses angenommen und beschlossen, Leute, Ehre und Gut des Gotteshauses von Salzburg in seinem Lande Bayern zu schirmen, den Frieden zu erhalten und Leute, Land, Städte, Märkte, das Gäu, Wege und Straßen vor Unfriede, Verpfändung und Ungemach zu schützen, wenn sie es nach den Bedürfnissen des Gotteshauses und gemeinsamem Rat von ihm verlangten. Andrerseits haben die Vertreter von Salzburg gelobt, mit ihren Burgen, Städten, Klausen, Wegen und Straßen dem Herzog dienstbar zu sein, wie es in einer [nach Martin verlorenen] Handfeste der oben genannten Antragsteller niedergelegt ist. Die Schutzherrschaft Ottos beginnt am 3. März 1291 und erstreckt sich über ein Jahr. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ott von goteſ gnaden / Pfaltzgraf von dem Rein / Herzog von Baiern - 1291 Februar 27.Image