ſweſter Agnes div æptiſſin von obern SchoͤnnenveltConvent2023-11-012023-11-011320-02-241320-02-24CW30490https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2137Äbtissin Agnes und der Konvent [des Klosters] Oberschönefeld beurkunden, daß Herr Konrad der Obermann, Bürger von Augsburg, seinen Töchtern Adelheid und Hiltgunt, Klosterfrauen in Oberschönefeld, 3 [Bd. 3 S. 326 Z. 16-17] näher bezeichnete halbe Hufen in Gessertshausen für ihre Lebzeiten gegeben hat. Nach dem Tod der einen soll es die andere haben. Nach beider Abscheiden wird der Besitz Eigentum des Klosters; doch sollen aus demselben Gute alljährlich zu Konrads Jahrzeit dem Konvent 2 Eimer guten Neckarweins verteilt werden. Unterbleibt das, verfallen alle 3 Güter dem Kloster Kaisheim. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſweſter Agnes div æptiſſin von obern Schoͤnnenvelt; Convent - 1295 Februar 24.Image