Gerdrvͦtwernhart von Ruſpach2023-11-012023-11-011316-03-251316-03-25CW20880https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1392Wernhart von Ruspach und seine Ehefrau Gertrud beurkunden, daß sie und ihre Kinder Chadolt, Wernhart. Hadmar und Alber ihr Eigentumsrecht auf 4 Lehen in Leiz, die die beiden Söhne des Falkensteiners Konrad und der verstorbene Paltram, der in Wien gelebt hatte, von ihnen [den Ausstellern] zu Lehen hatten, dem Gotteshaus in Klosterneuburg gegeben haben. Wernhart und Gertrud setzen dem Gotteshaus in Klosterneuburg sich selbst und alle ihre Kinder als Pfand rᷝ(ze rechtem ſcherm?)</i> und dazu ihren Hof in Ruspach, den sie von ihrem Herrn, dem Herzog [Albrecht] von Österreich als Lehen empfangen haben, für die Durchführung der Bestimmungen der Schenkung. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gerdrvͦt; wernhart von Ruſpach an Goteſ- hovs / ze Nivmbvrch - 1291 März 25.Image