2023-11-012023-11-011314-12-141314-12-14CW50829https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_806_(1166_a)Der Landvogt Otto von Ochsenstein [Els.] und die Elf beurkunden ihre Entscheidung in bezug auf den Mord, den Stehellin von Kerzenfeld [wohl Kerzfeld b. Erstein, Els.] an Reinbold von Ansolzheim [Andolsheim, Els.] begangen hat. Stehellin und seinen Freuden wird gestattet, sich gerichtlich zu verteidigen. Dabei sollen ihnen alle helfen, die den Landfrieden geschworen haben, insbesondere der Landgraf Johannes von Werde [wohl Wereth, Els.]. Wer jedoch Stehellin von Kerzenfeld in der Zwischenzeit Obdach und Schutz gewährt, macht sich in der gleichen Weise schuldig. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 Dezember 14Image