Lútold von Regenſperg · hern vͦlrichs saͤligen ſun2023-11-012023-11-011321-05-021321-05-02CW30778https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2417Leutold [VIII.] von Regensberg, Sohn des verstorbenen Herrn Ulrich, beurkundet, daß Bischof Heinrich [II., von Klingenberg] und das Kapitel von Konstanz ihm völligen Ersatz gegeben haben für alle Rechtsansprüche, die er von sich aus oder durch Vorfahren, Verwandte oder andere auf Stadt, Burg und rᷝgetwinge</i> [Gerichtsbarkeit] von Kaiserstuhl, auf Hof und Kirchensatz Tengen und auf allen Besitz erheben könnte, den Leutold, der Sohn Bruders Diethelm von Regensberg, von diesem geerbt hatte. Die rᷝwiderlegunge</i> [materieller Ersatz] hat er völlig erhalten und verzichtet in die Hand des Bischofs als Vertreters des Gotteshauses auf alle Rechte und Ansprüche, die er, seine Nachkommen und Erben an den obengenannten Besitzungen haben oder haben könnten, gleichgültig ob die Rechtsansprüche aus Eigentum, Lehenschaft, Kauf, Verpfändung, Schenkung, Vermächtnis oder rᷝgemainde</i> [gemeinschaftlicher Besitz] oder sonstigen Rechtsverhältnissen irgendwelcher Art herrühren. Außerdem verzichtet Leutold gegenüber dem Gotteshaus Konstanz auf alle Ansprüche aus Bürgschaften oder Geiselschaften sowie auf alle möglichen Schadensersatzansprüche, die er bis zum Ausstellungstag gegen Bischof und Gotteshaus erheben könnte. Für alle genannten Punkte verzichtet Leutold auf jeden Rechtsweg. -- Vgl. Corpus Nr. 1949, 1989. -- Karlsruhe GLA. (5/236). -- Druck: ZU. 6, 343 ff. Nr. 2376. Reg.: RegBiKonstanz 2, 17 Nr. 2995.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Lútold von Regenſperg · hern vͦlrichs saͤligen ſun - 1296 Mai 2.Image