priorin vn̄ der Samenvng der vroͮwen von Chlingental2023-11-012023-11-011301-05-251301-05-25CW10306https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/279Priorin und Konvent von Klingenthal beurkunden, daß sie durch Bruder Eppe den Wernlin, Arnold und Rudolf ein Haus nebst Garten zu Suntheim gegen einen Jahreszins von 9 Schillingen zu Erbrecht verliehen haben. So lange die Drei genannten leben, ist kein Ehrschatz zu entrichten, aber nach ihrem Tode haben ihre Erben, so oft sich die Hand wandelt, einen Ehrschatz in der Höhe des Jahreszinses zu entrichten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0priorin vn̄ der Samenvng der vroͮwen von Chlingental an Arnolde; Rvͦdolfe; Wernline - 1276 Mai 25 bis 30.Image