2023-11-012023-11-011315-04-221315-04-22CW50461https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_447_(1243_a)Bruder Heinrich v. Sigenhoven, der Komtur von Regensburg, beurkundet, daß er mit dem Rat der Brüder ihren Weingarten in Chærrein mit allem Zubehör, ausgenommen eine neue Rebpflanzung rᷝ(an ein new ſetze)</i> an Sibot von Chærrein, dessen Ehefrau Lucie und dessen Bruder Heinrich zu Lebzeiten der drei Genannten verliehen hat. Davon müssen sie dem Ordenshaus jedes Jahr ein Pfund Regensburger entrichten, zahlbar bis zum Martinstag [11. November] oder einen Tag darauf. Falls die Empfänger dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sollen der genannte Weingarten mit allem Zubehör und die zwei Häuser auf den Hofstätten den Brüdern ohne jeden Widerspruch frei werden, daß sie damit tun, was ihnen beliebt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 April 22Image