Agnes2023-11-012023-11-011318-03-171318-03-17CW30051https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1708Agnes, Ehefrau des verstorbenen Dietrich Rägglin, Bürgerin von Ulm, beurkundet, daß sie ihre halbe Hufe in Jungingen, auf der Hermann Sünlin rechtmäßig sitzt, mit allem Zubehör und Recht der Äbtissin und dem Konvent des [Zisterzienserinnen-] Klosters Heggbach, dem Spital in Ulm und dem Kloster Gutenzell um ihres Ehemanns und ihres eigenen Seelenheils willen gegeben hat. Doch soll ihr zu ihren Lebzeiten die Nutznießung der halben Hufe verbleiben und ebenso nach ihrem Tode ihrer Tochter Gerbirch und ihrer Enkelin Agnes. Nach deren Tod soll die halbe Hufe den genannten Gotteshäusern gemeinsam gehören. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Agnes an Cloͤſter da ze Gvͦten Celle; Den Erſamen vroͮwen · · der Æptiſ- ſenne vnd dem · · Convent des Cloͤſters da ze Heggebach; Spitale da ze vlme - 1293 März 17.Image