2023-11-012023-11-011324-11-101324-11-10CW40995https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3526Volkmar von Graz beurkundet, daß ihm auf seine Bitte hin Bischof Ulrich von Seckau aus besonderer Gnade erlaubt hat, daß er seinen Weinzehnten in der rᷝGrompe,</i> der jährlich 1 Fuder Wein einbringt und den er von Bischof und Hochstift zu Lehen hat, um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen alljährlich zu bestimmten Terminen vergeben darf. Wenn der Bischof oder einer seiner Nachfolger den Zehnten auslösen will, so sollen ihn Volker oder seine Erben für 8 Mark Silber auslösen lassen, und der Zehnte soll dann dem Hochstift künftig frei gehören. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 November 10.Image