Willehalm in Turne2023-11-012023-11-011313-09-291313-09-29CW20511https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1045Wilhelm im Turm, Ritter von Konstanz, beurkundet, daß er Heinrich, dem Zimmermann von Kutzenhausen, und Klaus, dem Schmied von Hirschlatt, seinem Schwiegersohn, die Eigenschaft an 3 Juchart Ackerland, die ihrer Lage nach genauer beschrieben werden und die Rupprecht, Ulrich und Walther, die Ziegler, von ihm zu Lehen hatten, für 5 Pfund und 12 Schillinge Konstanzer Münze verkauft und dies mit Recht getan hat, nachdem die früheren Inhaber von den jetzigen Inhabern 31 Schillinge erhalten und ihm, Wilhelm im Turm, die Lehenschaft aufgegeben hatten, mit der Bitte, diese den jetzigen Inhabern zu geben. Dies geschah nach Erhalt der obgenannten Summe von 5 Pfund und 12 Schillingen Konstanzer Münze, indem Wilhelm zugleich für sich und seine Erben auf alle seine Rechte, die er an den 3 Jucharten hatte oder noch gewinnen könnte, Verzicht geleistet und die beiden Inhaber und ihre Erben in Besitz der 3 Jucharte gesetzt hat. Jacob von Roggewiler und sein Sohn Ulrich, der Amtmann von Konstanz, empfingen von Wilhelm die 3 Juchart als Treuhänder für die jetzigen Inhaber, weil diese nicht entsprechenden Standes waren. Wilhelm erklärt für sich und seine Erben, die Werschaftspflicht für rechtes Eigen zu übernehmen, den Kaufvertrag einzuhalten und die jetzigen Inhaber und ihre Erben in keiner Weise an dem verkauften Gut zu schwächen oder zu schädigen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Willehalm in Turne an Clauſen dem Smide von hirſlat; hainrich von kuzzenhuſen dem zimberman - 1288 September 29.Image