2023-11-012023-11-011323-12-061323-12-06CW40595https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3136Priorin Engelgut, Subpriorin Margareta und der Konvent des Dominikanerinnenklosters zu Tulln versprechen den Bürgern von Tulln als Gegenleistung für die dem Kloster [in Corpus Nr. 3135] gewährten Privilegien und für die Erlaubnis, 2 Pfund Pfennige Gülte auf dem Hause Ortolfs, Schwiegersohn des Bernhertlein, zu kaufen, künftig ohne Zustimmung der Bürger keine Gülte auf einem Haus in der Stadt mehr zu kaufen. -- Vgl. Corpus Nr. 1051, 1736, 3135. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Dezember 6.Image