2023-11-012023-11-011324-02-241324-02-24CW40696https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3234Leutold von Kreisbach beurkundet, daß er aus freien Stücken und auf Bitte des Priors Bertold und des Konventes des Augustinereremitenklosters Baden einen Weingarten zu Gumpoldskirchen, genannt rᷝdaz ge</caps>r<caps>evte,</i> den er für sein und seiner Vorfahren Seelenheil [früher] dem Kloster gestiftet hatte, wegen der Notlage des Klosters mit der Hand des Klosterbergmeisters, Dietrichs von Gumpoldskirchen, für 46 Pfund Wiener Pfennige an den Landkomtur Heinrich von Gleina und den Konvent des Deutschordenshauses zu Wien verkauft hat. Die Kaufsumme haben Leutold und die Klosterherren vollständig erhalten. Das Deutschordenshaus ist berechtigt, den Weingarten ohne Einschränkung zu besitzen, ihn zum Vorteil des Ordens zu verwenden, ihn zu verkaufen, zu versetzen oder sonst fortzugeben. Leutold, Prior Bertold und der gesamte Konvent setzen sich entsprechend dem Landesrecht für den Weingarten dem Deutschordenshaus rᷝze rechtem ſcherme</i> bei etwaiger Ansprache. -- Vgl. Corpus Nr. 3235, 3236. Von gleicher Hand wie diese. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Februar 24.Image