2023-11-012023-11-011306-04-091306-04-09CW50199https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_190_(460_a)Frau Sabina, genannt die rᷝMarcwertin,</i> hat den Schwestern von St. Dominikus in Schlettstadt für 21 Mark zwanzig Viertel Korngülte, halb Roggen, halb Gerste, aus dem Gut zu Hüttenheim [n. Schlettstadt] gekauft. Die Gülte soll man ihr ungeschmälert geben, so lange sie lebt, es sei denn, es ereigne sich ein allgemeiner Landschaden; den sollen sie nach einem [einzuholenden] Urteilsspruch gemeinsam tragen. Nach ihrem Tode soll man den Schwestern auf ihren Tisch je fünf Viertel zur Jahrzeit der Frau Sabina und zur Jahrzeit ihrer Eltern geben; diese soll man an rᷝſante Dominicus abende</i> im August [4. August] geben. Was die anderen zehn Viertel erbringen, wenig oder viel, soll ihr Sohn Jacob im Johanniterspital jährlich frei und ohne Anforderung erhalten. Dies versprach die Priorin, Schwester Elisabeth von St. Pilt [w. Schlettstadt], bei ihrem Orden und ihrer Wahrhaftigkeit. Dazu sind auch ihre Nachfolgerinnen verpflichtet, solange Jacob lebt. Nach ihrer beider Tode werden die Gülten den Dominikannerinnen ohne alle Ansprache frei. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01281 April 9Image