graue herman von ſulze2023-11-012023-11-011315-01-301315-01-30CW20679https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1202Graf Hermann von Sulze beurkundet, daß ihm der Ritter Oetwin von Homessingen ein Gut zu Villingen, das er von ihm zu Lehen hatte, aufgegeben hat, und daß er dieses Gut als Zinslehen übergeben hat an Albrecht von Malstetten, Heinrich Huͤrnelin und die Brüder des Armenspitals von Rottweil, als dessen Vertreter sich die namentlich genannten zwei Spitalsvögte und Pfleger verpflichtet haben, alljährlich 2 Pfund Pfeffer am ersten Fastentage als Zins zu bezahlen. Der Zins darf nicht erhöht werden. Solange er regelmäßig bezahlt wird, werden sie vom Aussteller in keiner Weise behelligt werden. Oetwin verzichtet seinerseits auf alle Ansprüche an das genannte Gut. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0graue herman von ſulze an abrehte von Malſtetten; bruͦdern / vnd den durftigen gemainlich von dem armen ſpittale ze Rotwil; hainrich huͤrnelin - 1290 Januar 30.Image