Florens van den TollenGodevart / willaems ſoneHughe van HillareJan van Ambers2023-11-012023-11-011295-08-291295-08-29CW30592https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2236Jan van Ammers, Florens van den Tollen, Hug van Hillare und Godevart, Willems Sohn, haben auf Veranlassung des Grafen von Holland die Rechts- und Eigentumsverhältnisse der zwischen Aalsmeer und Calfsloe gelegenen rᷝvene</i> namens rᷝde Gheer</i> untersucht. Sie sagen bei ihrem Eid aus, daß der Gemeinde von Alt-Calfsloe 12 rᷝvuirlinghe</i> [Maß] außerhalb der Drecht zustehen; alles was darüber ist, Amt, Gericht, Zehnt und Eigentum, gehört dem Grafen von Holland, sofern er oder seine Vorfahren es nicht weggegeben, verkauft oder verlehnt haben. Die Aussteller haben [daraufhin] die Urkunde der Äbtissin und des Konventes von Rijnsburg über den genannten Besitz frei und unbeeinträchtigt geprüft und ihr und dem Konvent alle oben aufgezählten Rechte auf den genannten Besitzungen zuerkannt. Dieser Spruch fand auf dem Hemestederfelde in Gegenwart von Zeugen statt. -- Vgl. Corpus Nr. 2278. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Florens van den Tollen; Godevart / willaems ſone; Hughe van Hillare u.A. an Conuents van Rheinſb ~gh - 1295 August 29.Image