2023-11-012023-11-011319-04-051319-04-05CW50650https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_629_(1933_B)Lateinische Ausfertigung zu Corpus Nr. 1933; sie stimmt inhaltlich, doch nicht in Wortlaut und Anordnung mit dieser überein. So wird der besondere Schutz des Klosters Altenhohenau durch Herzog Rudolf von Bayern in der deutschen Urkunde vor den Anweisungen an die Richter und Amtsleute erwähnt, in der lateinischen erst anschließend daran. Das Verbot, von dem Kloster oder dessen Leuten Dienstleistungen zu verlangen, wird in der lateinischen Urkunde nur zusammenfassend ausgesprochen, in der deutschen werden die verschiedenen Möglichkeiten der Leistungen aufgezählt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 April 5Image