albreht der Chloſner2023-11-012023-11-011319-07-171319-07-17CW30347https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1995Albrecht der Chlosner beurkundet, daß sein Herr, Bischof Wernhart von Passau, ihm seine und seiner Vorgänger Schulden für Heerfahrten im Dienste des Gotteshauses, für von ihm auf eigene Kosten in Matsee errichtete Holz- und Steinbauten, für andere Dienstleistungen und für 10 Pfund Pfennige Bürgschaftsverpflichtung für den Possmünsterer vollständig bezahlt hat. Albrecht spricht den Bischof und das Gotteshaus von allen Ansprüchen frei. Ferner erklärt er betreffs des Gutes zu Steinakirchen, das er vom Volkensdorfer ausgelöst hat und das sein Leibgeding zu seinen Lebzeiten ist, daß nach seinem Tode keiner seiner Erben darauf Rechtsansprüche hat, daß es vielmehr dem Gotteshaus wieder zufallen soll. Ebenso hat er von dem Volkensdorfer in Königsberg eine Hufe, die 3 Schillinge einbringt, und ein anderes Gut, das 60 Pfennige einbringt, für 5 Pfund und 30 Pfennige Regensburger ausgelöst. Albrecht bestätigt ferner, daß er an dem Zehnten in rᷝPering</i> und rᷝgnœvting</i> keine Rechte hat. Beläßt ihm aber der Bischof den Zehnten, so wird er ihm daraus 21 Scheffel Getreide abführen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0albreht der Chloſner - 1294 Juli 17.Image