Graue Otte von Eberſtein2023-11-012023-11-011322-08-251322-08-25CW40220https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2772Graf Otto von Eberstein beurkundet, daß er an Landgraf Heinrich von Hessen, an die Landgräfin Mechthild und ihre Kinder Grebenstein mit dem Gericht und allem Zubehör verkauft hat. Dafür wird er rᷝrechte were</i> sein. Diesen Besitz hat Otto an 3 [Bd. 4 S. 128 Z. 11-12] namentlich genannte Burgmannen für die Zeit geliehen, bis er für den Landgrafen, die Landgräfin und deren Kinder die Ausfertigung von dem herrn erreichen kann rᷝ(gemachen),</i> von dem sie den Besitz rᷝmit eren</i> annehmen können. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Otte von Eberſtein an lantgrauen heinrich von heſſen; Mechidi der Langrauinnen - 1297 August 25.Image