wernhart2023-11-012023-11-011322-03-241322-03-24CW40105https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2661Abt Wernhart von Niederaltaich beurkundet, daß er Ulrich von Rabensburg, dessen Ehefrau Elsbet und deren Kindern 40 Pfund Pfennige Wiener Münze [als Zins] auf 3 Lehen und anderem [Bd. 4 S. 61 Z. 23-24] genannten Besitz in Niederabsdorf an der rᷝzaia</i> zugesichert rᷝ(beſtetiget)</i> hat. Zahlen Wernhart oder sein Schaff[n]er von dem rᷝabtſberg</i> die 40 Pfund Pfennige an Ulrich, dessen Ehefrau oder ihre Kinder zwischen 14 Tagen vor und nach Lichtmeß, so ist für das folgende Jahr das Gut dem Abt und dem Kloster ohne Einspruchsmöglichkeit frei. Unterbleibt in einem Jahr die termingerechte Zahlung, so soll Ulrich (und dessen Familie) für dieses Jahr -- dasselbe gilt für künftige Jahre -- das Gut besitzen. Ulrich (und seine Familie) dürfen diese Pfandschaft rᷝ(ſazvng)</i> auf dem Gut verkaufen oder vergaben. Diese Sicherung rᷝ(ſtetigvng)</i> hat Wernhart vor allem auf Elsbets Aussage hin getan, daß ihr sein Vorgänger, Abt Poppo, verschiedene Sicherungen rᷝ(ſtetigvng)</i> gegeben hätte, und weil Leutold von Kuenring, Schenk in Österreich, dem Kloster Elsbet und ihre Kinder geschenkt rᷝ(gegeben)</i> hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0wernhart an Elſpeten; vlreichen van Rabenſburch - 1297 März 24.Image