Eberhat von Moetnitzze2023-11-012023-11-011315-11-101315-11-10CW20805https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1321Eberhart von Mötnitz beurkundet, daß er Herrn Heinrich von Eberstein und seiner Tochter den Vitztum von Friesach, Rudolf von Vansdorf, sowie Nikolaus den Stadauer für je 25 Mark Silber als Bürgen gestellt hat. Die Bürgschaft betrifft Liegenschaften oder an deren Stelle Gülten, die er Heinrichs Tochter mit der Hand des Bischofs von Gurk zu geben verpflichtet ist. Er wird den beiden Bürgen ihren Schaden vergüten, der ihnen aus der Bürgschaft erwachsen sollte, wenn er seine Verpflichtung Heinrich und dessen Tochter gegenüber nicht, wie es urkundlich festgelegt ist, bis 23. April 1291 nachkommt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Eberhat von Moetnitzze an herrren haynrichen · von Eberſtayn - 1290 November 10.Image