ſamnvng von alderſpachabt Hovch2023-11-012023-11-011322-01-011322-01-01CW40014https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2573Abt Haug und der Konvent von Aldersbach beurkunden, daß sie wohlüberlegt [zur Anlage] als Weingarten vergeben haben den langen Acker zu Wolfgraben und 3 benachbarte Jucharten. Die 11 Empfänger werden [Bd. 4 S. 6 Z. 17-20] namentlich mit ihren Anteilen aufgeführt. Alljährlich sind dem Kloster zu Michaelis von dem langen Acker 5 Eimer Weins und 30 Pfennige, von den anderen 3 Jucharten je 4 Eimer Weins und ebenfalls 30 Pfennige abzuführen. [Die Inhaber] sollen ohne Widerspruch den Wein in der Klosterpresse keltern und den gesamten Zehnten zugleich mit dem Dienst entrichten. Wer in der Klosterpresse nicht keltern will oder kann, der soll dem Kloster den Lesetermin mitteilen und Zehnten und Dienst aus dem Bottich vor dem Weingarten geben. Wer den Dienst und das [Burg-]Recht nicht einhält, muß entsprechend den in Krems geltenden Burgrechtsbestimmungen Buße leisten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamnvng von alderſpach; abt Hovch an ſin bruder vlrich; Berht; Chvnrat u.A. - 1297.Image