2023-11-012023-11-011324-09-171324-09-17CW40946https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3477Rudolf [III.], Friedrich [I., der Schöne] und ihre Brüder, Herzöge von Österreich, beurkunden, daß sie von Grafen Volmar von Froburg die Burg Aarburg mit Leuten und Gütern, mit der Gerichtsbarkeit rᷝ(mit Twinge vn̄ mit Banne)</i> und mit allen dazugehörigen Rechten, so wie er sie bisher besessen hat, ohne Gewährleistung für 1550 Mark lötiges Silber verkauft hat. Volmar hat sich dabei bestimmte Leute und Güter vorbehalten, und zwar alle Mannlehen, die zu der Burg Aarburg und zu den mit der Burg zusammen verkauften Gütern gehören, ferner 4 [Bd. 4 S. 561 Z. 7-8] namentlich genannte Knechte mit ihren Frauen, Kindern, Gütern und Rechten, weiter den rᷝfvſting</i> genannten Berg in der [Bd. 4 S. 561 Z. 10-11] beschriebenen Ausdehnung. Jenseits der Aare hat sich Graf Volmar Leute, Gut und alle Rechte vorbehalten; dort sollen die Herzöge oder ihre Erben weder den Grafen noch dessen Erben an den Leuten und Gütern jemals beeinträchtigen. Die Herzöge erklären, daß der Verkauf so vor sich gegangen ist, wie oben beschrieben ist. Sie verpflichten sich zur Einhaltung und bitten ihren Vater, den König [Albrecht I.], und Bischof Heinrich von Konstanz, die Urkunde zu besiegeln. Albrecht und Bischof Heinrich geben entsprechende Erklärungen ab. -- Vgl. die Gegenurkunde Corpus Nr. 3478. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 September 17.Image