Heinrich von Rapoltſtein2023-11-012023-11-011319-03-191319-03-19CW30273https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1924Heinrich von Rappoltstein gebietet als Richter an Stelle König Adolfs [von Nassau] dem Landgrafen Ulrich von Wörth mit königlicher Vollmacht, Herrn Simon von Geroldseck nach dessen Anweisung auf 11 [Bd. 3 S. 195 Z. 14-18] bezeichnete Güter als Ersatz für 180 Mark Silbers einzuweisen und darauf zu schützen. Weigert Ulrich sich, wird gegen ihn gerichtlich vorgegangen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von Rapoltſtein an lantgrauen vͦlrich von werde - 1294 März 19.Image