2023-11-012023-11-011324-12-171324-12-17CW41027https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3558Eberhart der Alte von Lupfen, Graf von Stühlingen, und seine Söhne Eberhart und Hug beurkunden, daß sie ihrem Vetter Heinrich von Lupfen ihre Güter zu Schura und Tuningen [beide s. Trossingen] mit allem Recht und Zubehör gegeben haben. Die Eigengüter haben sie als Eigen gegeben und die Lehen haben sie an Peter Crelle den Langen, Bertold von Emmingen, Heinrich den Jäger und Konrad den Amman von Lupfen als rechtmäßiges Lehen geliehen. Sie haben mit Handschlag versprochen, alles ohne Widerspruch und unverzüglich zu tun, was ihr Vetter Heinrich wegen der Ausfertigung dieser Güter verlangt: die Güter an den Lehnsherrn aufzugeben oder diesen zu bitten, die Güter ihm [Heinrich] selber als Lehen zu leihen. -- Vgl. Corpus Nr. 2621. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Dezember 17.Image