2023-11-012023-11-011316-01-011316-01-01CW50489https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_475_(1353_b)Heinrich der Swab und seine Frau Kunigund bekunden, daß sie für 50 Pfund Pfennige von ihrem Schwiegersohn Gotfrid ein vormals seinem Vater gehörendes Haus auf dem Markt gekauft haben, unter der Vereinbarung, daß sie es bis zu ihrem Tode behalten werden, ohne es zu belasten rᷝ(vn uerchvmmert)</i> oder zu verkaufen. Nach ihrem Tode fällt das Haus wieder frei an Gotfrid zurück; ihre Erben haben keinerlei Recht daran. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291Image