2023-11-012023-11-011314-11-011314-11-01CW50424https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_410_(1153_a)Bruder Konrad, der Komtur, und der Konvent des Deutschordenshauses zu Straßburg beurkunden, daß sie nach gemeinsamer Absprache und mit Zustimmung des Landkomturs Bruder Friedrich ein weiter unten beschriebenes Gut an den Straßburger Bürger Johann zum Ried und dessen Erben für 39 ½ Mark Silber reiner Straßburger Währung verkauft haben. Die Summe haben sie von Johann erhalten und zum Nutzen ihres Hauses verwendet. Sie werden rechtmäßig gegenüber jedermann dafür bürgen, daß das Gut Johann als Eigen und Erbe gehört. Der Landkomtur Bruder Friedrich bestätigt den Verkauf. Bd. 5 S. 306 Z. 26 bis S. 307 Z. 7 werden Zusammenhang und Lage des Gutes genau aufgeführt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 November 1Image